PKV und Kassenpatienten

Private Krankenvollversicherungen in Deutschland

Die private Krankenversicherung (auch PKV genannt) ist hierzulande im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung eine private Absicherung gegen Kosten resultierend aus Unfall oder Krankheit oder den Ausgaben, die durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen.

Seit 2009 besteht gemäß § 193 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eine Versicherungspflicht für alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die entweder nicht gesetzlich versichert sind oder Ansprüche auf freie Heilfürsorge, Beihilfe oder ähnliche Gesundheitsabsicherungen haben.

Versicherungsarten der PKV

  • Vollversicherung (Absicherung der gesamten Krankheitskosten – mindestens aber für ambulante und stationäre Krankheitskosten)
  • Teilversicherung (Absicherung eines Anteils der Krankheitskosten - zum Beispiel bei Beamten mit Anspruch auf Beihilfe)
  • Zusatzversicherung (Absicherung zusätzlicher Risiken zur Gesetzlichen Krankenversicherung - zum Beispiel Auslandskrankenversicherung oder Krankentagegeld)

11 % sind privat krankenversichert

Im Jahr 2010 besaßen in Deutschland fast 9.000.000 Menschen - das entspricht ca. 11 % der deutschen Bevölkerung - eine private Krankenvollversicherung. Zum Vergleich: Im Jahr 2002 gab es in Deutschland ca. 8.000.000 Menschen mit einer privaten Krankenvollversicherung.

Seit dem 1. Januar 2009 muss jede PKV den Basistarif anbieten, dessen Leistungen sich an denen der gesetzlichen Krankenkasse orientieren und dessen Beitrag durch den Höchstbeitrag der gesetzlichen Versicherung begrenzt ist. Grundlage ist § 12 Abs. 1a und b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Es handelt sich beim Basistarif damit um einen brancheneinheitlichen Tarif für alle Unternehmen aus dem Bereich der privaten Krankenversicherung. Freiwillig gesetzlich Versicherte können in einem Zeitraum von sechs Monaten, nachdem sie die Voraussetzung für eine Befreiung aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfüllt haben, in den Basistarif wechseln. Berechtigte Anträge auf Versicherung im Basistarif dürfen vom PKV-Unternehmen nicht abgelehnt werden. Ab 65 Jahren besteht diese Möglichkeit unabhängig vom Einkommen, jedoch muss eine Zugehörigkeit von zehn Jahren in der privaten Krankenversicherung nachgewiesen werden. Der Beitrag für den Standardtarif ist auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV begrenzt.

Quelle dieser Informationen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Private_Krankenversicherung